Miet- & Wohnungseigentumsrecht

Miet- & Wohnungseigentumsrecht

Das Miet- & Wohnungseigentumsrecht bildet einen weiteren Schwerpunkt unserer Anwaltskanzlei. Auf diesem Rechtsgebiet beraten wir unsere Mandanten in allen vertraglichen Fragen umfassend und vertreten sie bei Rechtsstreitigkeiten vor Gericht.

Das Mietrecht regelt zwar recht detailliert die Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern. Dennoch kommt es hier immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zwischen den Parteien. Gleich ob es um Kündigungsfristen, Renovierungsverpflichtungen oder Mietminderungsansprüche geht – jeder Fall liegt anders und muss gesondert betrachtet werden. Zumeist entstehen Rechtsstreitigkeiten deshalb, weil die strittigen Themen in den oft recht allgemein gehaltenen Standardmietverträgen nicht ausreichend bedacht wurden. Als erfahrene Rechtsanwälte für Miet- & Wohnungseigentumsrecht in Ahaus stehen wir Ihnen als Mieter oder Vermieter mit Rat und Tat zur Seite und beraten Sie ausführlich bei der Gestaltung von Mietverträgen. Streitfälle versuchen wir zunächst außergerichtlich zu klären, bevor wir die gerichtliche Vertretung übernehmen.

Nicht weniger komplex ist das Wohnungseigentumsrecht, das die Rechtsverhältnisse zwischen einer Eigentümergemeinschaft und den Wohnungseigentümern regelt. Anders als Hausbesitzer erwerben Wohnungseigentümer neben dem Sondereigentum an ihrer Wohnung zugleich Gemeinschaftseigentum, das sie mit allen anderen Wohnungseigentümern teilen. Dieses Rechtsverhältnis bedarf einer substanziellen Regelung, die in der Teilungserklärung ihren Ausdruck findet. Ähnlich wie bei Kapitalgesellschaften haben die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Stimmrecht, wenn es um das Gemeinschaftseigentum betreffende Entscheidungen geht. Als weitere Partei kommt hier noch die Hausverwaltung ins Spiel, welche die von den Eigentümern zu zahlenden Hausgelder treuhänderisch verwaltet, kalenderjährlich abrechnet und die Eigentümerversammlungen durchführt. Hier kann es zwischen den Parteien immer wieder zu schwerwiegenden Auseinandersetzungen kommen, die sich nur noch mit mithilfe eines spezialisierten Anwalts klären lassen. Als Anwälte für Miet- & Wohnungseigentumsrecht in Ahaus vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich – als einzelnen Eigentümer oder als ganze Eigentümergemeinschaft.

Um einen angemessenen Interessenausgleich zwischen den verschiedenen Parteien und das bestmögliche Ergebnis für einen Mandanten erzielen zu können, bedarf es langjähriger Erfahrung und viel Fingerspitzengefühl. Mit beidem können wir Ihnen als Rechtsanwälte für Miet- & Wohnungseigentumsrecht in Ahaus dienen.
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