Notar

Notar

Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der die Beteiligten unabhängig und unparteiisch betreut. Über alle Angelegenheiten, die dem Notar im Rahmen seiner Berufsausübung bekannt werden, hat er Verschwiegenheit zu bewahren und diese Verschwiegenheit auch den bei ihm beschäftigten Personen zur Pflicht zu machen.

Die Ermittlung des Willens ist dabei die zentrale Aufgabe des Notars. Das Ziel des Notars ist es, für sämtliche Beteiligte ein ausgewogenes und wirksames Rechtsgeschäft zu beurkunden und dabei die jeweiligen Vermögensinteressen abzusichern. Zu diesem Zweck berät und belehrt der Notar die Beteiligten auch in rechtlicher Hinsicht über den Vertragsinhalt.

Die folgenden Bereiche stellen einen Schwerpunkt unserer notariellen Tätigkeit dar:

Grundstücksrecht:
Beurkundung von Grundstücks-, Wohnungs- und Erbbaurechtskaufverträgen, Begründung von Wohn- und Teileigentum, Bestellung von Grundpfandrechten, Beglaubigung von Löschungsbewilligungen und Grundbuchanträgen

Erbrecht:
Beurkundung von Testamenten, gemeinschaftlichen Testamtenten ("Berliner Testament") und Erbverträgen, Beurkundung von Erbscheinsanträgen, Beglaubigung von Ausschlagungserklärungen, Beurkundung von Verzichtserklärungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Gesellschaftsrecht:
Gründung von Kapital- und Personengesellschaften, Beurkundung von Gesellschafterbeschlüssen, Beurkundung von Vorgängen nach dem Umwandlungsgesetz, Anmeldungen zum Handelsregister, Beurkundung von Verträgen über den Kauf und die Abtretung von Gesellschaftsbeteiligungen

Familienrecht:
Beurkundung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Adoptionserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen

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